Die DSGVO bietet Ihnen eine gute Gelegenheit, Ihre Datenbanken zu überarbeiten und Ihr Marketing zu verbessern.

Der 25. Mai rückt immer näher und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab diesem Datum offiziell gilt, wird dieser Tage überall diskutiert.

Falls Sie es noch nicht bemerkt haben sollten: Die neue Verordnung erfordert von Marketing-Profis nicht nur unmittelbare Aufmerksamkeit, sondern auch sofortiges Handeln. Ein verbreiteter Irrtum ist, dass dies nur EU-ansässige Unternehmen betrifft. Tatsächlich müssen sich jedoch alle Marken mit Kontakten in der EU an die Verordnung halten, sonst drohen empfindliche Geldstrafen.

Sind Sie bereit? Trotz der baldigen Anwendung der DSGVO ab dem 25. Mai dieses Jahres sind 73% aller Betriebe nicht in der Lage, den Pflichten der neuen Verordnung nachzukommen.

Laut eines aktuellen Berichts von PwC werden sich die meisten Führungskräfte aber immer mehr dessen bewusst, was nun auf sie zukommt:

Quelle

Am 25. Mai tritt die DGSVO voll in Kraft. Sie wird die Art und Weise, in der Sie Informationen über Ihre Kunden sammeln, von Grund auf verändern. Das betrifft auch die Möglichkeiten, Kunden für den Empfang von Angeboten und Neuigkeiten seitens Ihrer Firma zu gewinnen.

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Warum jetzt? Die aktuelle EU-Datenschutzrichtlinie wurde 1980 konzipiert, lange vor Smartphones, sozialen Medien und Systemen, die den Einsatz von AI und maschinellem Lernen ermöglichen, etc. Das neue Gesetz soll Verbrauchern in unserer fortgeschrittenen digitalisierten Welt wieder die Kontrolle über ihre persönlichen Daten ermöglichen. Die EU-Regulierungsbehörden gehen davon aus, dass Datenverarbeiter bei der Erfassung und Nutzung von Nutzerdaten nicht sonderlich transparent vorgegangen sind, so dass Vorgaben und Neuordnungen notwendig sind. Daher müssen Marketer wie Sie und ich, ein stärkeres Augenmerk auf die Bedingungen rund um die Einwilligung, Einwilligungserklärungen und den generellen Zugang zu Daten legen.

Die globale Datenschutz-Grundverordnung ist die bedeutsamste Überarbeitung der Datenschutzgesetze seit zwanzig Jahren, und sie betrifft uns alle. 

Falls Sie sich bereits Gedanken darüber machen, was Sie jetzt am besten tun sollten, oder bereits an die hohen Summen denken, von denen Sie im Zusammenhang mit Nichteinhaltung der DSGVO gehört haben, sind Sie nicht alleine.

Es gibt eine Menge Ressourcen, die Ihnen dabei helfen können, Ihre Pflichten einzuhalten – dazu gehören auch Informationen und Tipps aus unserem kürzlich durchgeführten DSGVO-Webinar.

Ziel dieses Blogposts ist es allerdings, einen Überblick darüber zu bieten, wie Sie die DSGVO als zweifach wertvolle Möglichkeit nutzen können, um:

  • Ihre Datenschutzerklärungen, -prozesse und -Plattformen zu stärken und
  • die Art, wie Sie die Einwilligung zur Kunden-Kommunikation einholen, zu verbessern. In anderen Worten: Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihr „Permission-based Marketing“ auf den Prüfstand zu stellen.

Widmen wir uns also einigen „to-dos“ und Best-Practice-Beispielen innerhalb dieser beiden Kategorien, die Ihnen gleichzeitig dabei helfen werden, sich auf die DSGVO optimal vorzubereiten.

Optimieren Sie Ihre Datenschutzerklärungen und Marketing-Plattformen

Sprechen wir zunächst einmal über Daten, Ihre Plattform für Marketing-Automation und deren Bedeutung für die nähere Zukunft.

Moment! Bevor wir loslegen: Die DSGVO hebt die Schwelle dafür, wie wir Daten sammeln und welche Rechte die Verbraucher dabei ausüben können, deutlich an.

Sie legt fest, dass Individuen Zugang erhalten müssen zu:

  • Der Identität des Verantwortlichen (Ihre Marke) und dessen Kontaktinformationen;
  • Den genauen Gründen für die Datenerfassung;
  • Dem Aufbewahrungszeitraum;
  • Der Übertragbarkeit (dem Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, Einschränkungen einzufordern, und die Einwilligung zurückzuziehen);
  • Dem Recht auf Beschwerde (gerichtet an eine Aufsichtsstelle); und
  • Dem Recht auf Zugang (und dem Erwerb eines persönlichen Exemplars der Daten)

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Es ist also Ihre Aufgabe, Ihre Richtlinien klar & deutlich zu kommunizieren und den Zugang zu Daten zu gewährleisten. Die To-dos in diesem Abschnitt befassen sich mit den relevanten Mitarbeitern, Prozessen und Technologien, die für saubere Daten und eine funktionale Plattform erforderlich sind.

To-Do #1: Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzrichtlinien

Fragen Sie sich: Was sollte ich bis zum 25. Mai erledigt haben, um meine Datenschutzrichtlinien zu verbessern?

Die DSGVO kann eine ausgezeichnete Möglichkeit für Sie sein, um Ihre Datenschutzrichtlinien zu aktualisieren und Ihren Kunden den Zugang dazu zu erleichtern.

Nutzen Sie die neuen Richtlinien als Anreiz, Ihre Datenschutzrichtlinien zu aktualisieren und gehen Sie dabei so präzise, transparent und verständlich wie möglich vor, indem Sie eine klare und unkomplizierte Sprache verwenden. Quelle

Wenn Sie Datenschutz bisher nicht sonderlich ernst genommen haben, sollten Sie spätestens jetzt damit anfangen. Nehmen Sie sich genug Zeit, um Ihre Datenschutzrichtlinien zu überarbeiten und stellen Sie sicher, dass sie leicht zu finden sind – besonders wenn es um den Gewinn von Abonnenten geht.

To-Do #2: Prüfen Sie Übertragbarkeitsprozesse und Möglichkeiten der eingeschränkten Verarbeitung von Daten

Fragen Sie sich: Sollten wir über eine Neuauflage und Implementierung unserer Datenzugangsprotokolle nachdenken? Können wir diesen Prozess –  für den Fall, dass unsere Kontakte Einsicht in ihre Daten verlangen – automatisieren?

Die DSGVO bietet Ihnen übrigens auch die Möglichkeit, Abläufe zu überprüfen, in deren Rahmen Verbraucher Zugang zu ihren Daten gewinnen können. Außerdem könnten Sie die Gelegenheit nutzen, um einen Blick auf Ihre Einhaltung der Übertragbarkeits- und Einschränkungspflichten zu werfen.

Die DGSVO enthält Bedingungen, die festlegen, wie wir Daten organisieren und speichern, doch sie schreibt auch vor, dass wir Verbrauchern gegenüber erkenntlich machen müssen, welche Informationen wir über sie aufbewahren.

Sie sollten überlegen, wie leicht Sie Ihren Nutzern deren Daten auf Nachfrage zugänglich machen möchten. Es lohnt sich eventuell, diesen Prozess zu automatisieren. Sie sollten sich ebenso darüber bewusst sein, welche Auswirkungen eingeschränkte Datensätze für Ihre Datenbanken bedeuten könnten. Dies stellt zwar kein großes Problem dar, sollte aber dennoch berücksichtigt werden.

To-Do #3: Überlegen Sie, ob Sie Ihre Plattform verbessern müssen.

Fragen Sie sich: Sind wir in der Lage, unsere Datenbank regelmäßig weiterzuentwickeln und bei Bedarf auf die notwendigen Integrationen zurückzugreifen, um neue Felder zu erfassen? Sollten wir Arbeitsabläufe für das Einholen der Einwilligung unserer Nutzer überarbeiten (z.B. Zeitstempel, IP-Adresse, Anmeldeformulare, usw.)?

Da es bei der DSGVO um Daten geht, lautet die Antwort – natürlich! Dabei müssen wir auch darüber nachdenken, wie wir die Daten aufbewahren. Nutzen Sie diese Zeit, um sicherzustellen, dass Ihre Technologien in der Lage sind, Einwilligungs- und Abonnentendaten einfach und skalierbar zu speichern.

Die DGSVO sieht auch vor, dass Marken Ihren Nutzern gegenüber klar nachweisen müssen, welche Daten sie über diese Nutzer gespeichert haben. Ebenso müssen Unternehmen gewährleisten, dass Daten auf Verlangen gelöscht werden („Recht auf Löschung“). Dieser Prozess sollte skalierbar und unkompliziert sein. Wenn Sie mit Ihrem Automatisierungssystem nicht in der Lage sind, auf Daten zuzugreifen und sie zu exportieren, sollten Sie sich nach einer robusteren Plattform umsehen.

To-Do #4: Denken Sie über die Auswirkungen der DSGVO auf Ihre Mitarbeiter nach

Fragen Sie sich: Benötigen wir mehr Mitarbeiter und evtl. spezielle Schulungen? Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?

Die zusätzlichen Bedingungen zu Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenzugang in der DSGVO könnten möglicherweise eine Prüfung Ihrer existierenden IT- und Marketing-Teams erforderlich machen.

Unter Umständen müssen Ihre Teammitglieder zusätzliche Aufgaben übernehmen; etwa für den Fall, dass betroffene Personen sich nach ihren Daten erkundigen. Es kann sein, dass Sie von betroffenen Personen um Kopien der Daten gebeten werden. Verbraucher könnten außerdem das Löschen ihrer Daten einfordern – diese Datenlöschung müssen Sie dann ebenfalls nachweisen können. Das bedeutet: Jemand muss sich um diese Anfragen kümmern. Verfügt Ihr aktuelles Team über genügend Fähigkeiten und Kapazitäten, um einen plötzlichen Zustrom dieser Art von Anfragen zu bearbeiten?

Sind Sie und Ihr Team, sowie Ihre Technologien erst einmal auf die bevorstehenden Vorgaben eingestellt, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Datenbänke über aktuelle (und zukünftige) Abonnenten verfügen, über deren Einwilligung Sie sich genau vergewissert haben. Die To-Dos im nächsten Abschnitt befassen sich mit Ihren Marketingtaktiken und dem Aufbau Ihrer E-Mail Listen.

Verfeinern Sie Ihr Permission-Based Marketing und die Art und Weise, wie Sie Einwilligungen einholen

Der Begriff “Permission-Based Marketing“ wurde von Seth Godin geprägt. Er beschreibt es als „Privileg (nicht als Recht darauf), ausdrücklich erwünschte, persönliche und relevante Nachrichten an Empfänger zu senden, die diese auch lesen möchten“.

Dieser Ansatz macht den Kern der DSGVO und die Rechtfertigung für die darin enthaltenen neuen Regelungen aus. Aber wir können es auch als Chance wahrnehmen, um ganz allgemein an unseren Marketingstrategien zu feilen. Wir sollten daran arbeiten, unsere Datenbank mit Abonnenten, registrierten Nutzern und Kunden auf unaufdringliche Art & Weise aufzubauen. Ziel ist es, dass sich Verbraucher aktiv um eine Interaktion mit Ihrer Marke bemühen und Interesse an der stattfindenden Kommunikation haben.

To-Do #5: Für bestehende Kontakte in der Datenbank sollten Sie protokolliert haben, wie das Werbe-Abonnement zustande gekommen ist.

Fragen Sie sich: Haben wir einen Datensatz dazu, wie unsere bestehenden Kundendaten gesammelt wurden?

Jahrelang haben viele Marken mit mangelhaften Methoden Daten gesammelt, um so viele Abonnenten, registrierte Nutzer und Anmeldungen wie möglich zu erhalten – ohne darüber nachzudenken, was sie mit diesen Namen (oder E-Mail-Adressen) weiter verfahren oder wie die zukünftige Kommunikation aussehen würde.

Ähnliche Inhalte: Wie Sie saubere Kundendaten erhalten, aufbewahren und verwenden können

Das wird sich ab sofort ändern.

Die DSGVO setzt neue Maßstäbe. Das bedeutet: Sie müssen sämtliche Informationen zu Ihren Daten dokumentieren – sowohl für aktuelle als auch für zukünftige Abonnenten. Sammeln Sie Offline-Registrierungen, Online-Konten, E-Mail Anmeldungen und SMS-Datenerfassung, um eine saubere, aussagekräftige und leicht abrufbare Kundendatenbank zu erstellen.

Das bedeutet, dass Sie bei Ihren Absichten zur Datennutzung transparent vorgehen müssen. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Datenbank so strukturieren, dass klar ersichtlich ist, welcher Art der Kommunikation die Nutzer zugestimmt haben. Ein Preference Center könnte eine Lösung darstellen. Es ermöglicht den Kunden, genau auszuwählen, wie ihr Abonnement aussehen soll.

Ein gutes Preference Center überzeugt durch Benutzerfreundlichkeit und liefert zudem wichtige Aufschlüsse über die Häufigkeit von Kommunikationen, sowie weitere Informationen. Quelle

To-Do #6: Aktive Einwilligungen einholen

Fragen Sie sich:  Besitzen wir ausreichend dokumentierte Bestätigungen über das Einverständnis (Opt-in) der Datennutzung für unsere jeweiligen Kommunikationskanäle (z.B. E-Mail, Web-Formular) durch einen Zeitstempel bei der Registrierung?

Die meisten Marketing-Daten werden mithilfe von Einwilligungserklärungen gesammelt. Allerdings machen diese nur eine von sechs rechtlichen Säulen aus, auf denen die rechtmäßige Datensammlung basiert (z.B. berechtige Interessen).

Die DGSVO beruft sich auf existierende Datenschutzgesetze und erweitert diese mit ihrer Definition der Einwilligung durch eine bestätigende Handlung.

Der Begriff der Einwilligung sollte einen zentralen Aspekt bei Ihren Überlegungen dazu darstellen, wie Sie Ihre Kundendaten erworben haben.

Die neuen Einschränkungen zur Einwilligung sollen die Privatsphäre der Kunden zusätzlich schützen. Sie verschärfen die bestehenden Richtlinien und verwandeln sie in ein Gesetz.

Von nun an müssen sogenannte „Verantwortliche“ (Controller), also Firmen, nachweisen, dass die Einwilligung zur Datenerfassung freiwillig durch das „Subjekt“, also den Kunden, erteilt wurde.

Was versteht man unter personenbezogenen Daten? Personenbezogene Daten sind alle Daten, die bestimmte Informationen enthalten, wie Namen, Geburtsort und -datum, Größe, Gewicht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer, Ethnie, Religion, IP-Adresse, Cookie-Identifier, biometrische Daten, Fingerabdrücke, usw.

Die neuen Bestimmungen müssen nicht zwangsläufig negativ für ihr Unternehmen sein. Im Gegenteil: Sie können dazu führen, dass Sie passende, besser informierte und engagiertere Abonnenten bekommen, die auch wirklich informiert werden möchten. Ja, es wird schwieriger, Einwilligungen zu erhalten, aber dafür wird sich auch die Qualität der Abonnenten langfristig verbessern.

To-Do #7: Starten Sie “Re-Permissioning“-Kampagnen

Fragen Sie sich: Haben wir in der Vergangenheit auf zweifelhafte Art und Weise E-Mail-Adressen erfasst? Gibt es in unserer Datenbank Kontakte, die einer bestimmten Art der Kommunikation eingewilligt haben, aber darüber hinaus in weitere Kommunikationslisten importiert wurden? Können wir diese Kontakte identifizieren?

Bei der Handhabung all Ihrer Kundendaten, egal ob alt oder neu, müssen Sie die DSGVO-Richtlinien einhalten.

Wenn Ihre Kundendatenbank also sehr umfangreich ist, mit vielen verschiedenen Datenkategorien, und vor allem, wenn Sie sich nicht sicher sind, woher diese Daten (und die dazugehörigen notwendigen Einwilligungserklärungen) stammen, lohnt es sich, diejenigen Kunden zu identifizieren, die Sie um eine erneute Einwilligung (Re-Permissioning) bitten sollten.

Warum sollen unsere Kunden noch einmal einwilligen, obwohl sie das bereits getan haben?

Viele bisherige Verfahren zur Datenerfassung werden unter der DSGVO nicht mehr erlaubt sein. Nehmen wir zum Beispiel an, ein Nutzer hat seine E-Mail-Adresse eingegeben, um ein Whitepaper herunterzuladen oder an einem Wettbewerb teilzunehmen. Wenn Sie diesen Nutzer nicht darüber in Kenntnis gesetzt haben, dass Sie seine personenbezogenen Daten für den Versand von Marketing-Mails verwenden möchten, und wenn der Nutzer demzufolge dieser Nutzung nicht explizit zugestimmt hat, ist es nicht erlaubt, diese E-Mail-Adresse Ihrer Mailing-Liste hinzuzufügen.

Neben den Vorteilen für Kundenbindung und Zustellbarkeit stellen Re-Permissioning-Kampagnen eine Möglichkeit dar, Kontakte zu fragen, ob sie Ihre E-Mails gerne weiterhin erhalten möchten.

Diese einfach durchführbaren Kampagnen helfen Ihnen dabei, Erwartungen festzustecken und Abonnenten die Wahl zwischen „ja“ und „nein“ zu ermöglichen.

Wir Alle müssen ab sofort bewusster und aufmerksamer an die Datenerfassung herangehen und genau wissen, was wir dürfen und was nicht.

Best Practice-Beispiele für Kampagnen zum erneuten Einholen einer Einwilligung

  • Was wäre ein guter Zeitrahmen für die Auswahl der Kontakte für eine erneute Einwilligung? Sechs Monate sind ein guter Anfang. Ist ein Kunde sechs Monate lang inaktiv, könnte das zum Beispiel darauf hinweisen, dass er oder sie kein Interesse mehr an der Kommunikation mit Ihrer Marke hat.
  • Sollten Sie einfach allen Kontakten auf einmal eine Bitte zur erneuten Einwilligung schicken? Das kommt auf die Größe der Liste an, um die es sich handelt. Haben Sie eine große Anzahl inaktiver Kontakte (mehr als 40.000), dann könnte es eine gute Idee sein, die Liste in Teilbereiche von maximal 10.000 Abonnenten aufzuteilen, um die Kampagne effizienter ausführen und die Resultate überprüfen zu können.
  • Was sagt man eigentlich zu einem Kontakt? Denn „Hallo, sind Sie SICHER, dass Sie gerne weiterhin Abonnent von uns bleiben möchten?“ hört sich ein bisschen merkwürdig an. Sie müssen aber auch nichts beschönigen. Verdeutlichen Sie einfach, dass Sie Ihre Beziehung schätzen, aber länger nichts von Ihrem Kunden gehört haben und nur sicherstellen möchten, dass alles zu seiner/ihrer Zufriedenheit verläuft.

Anmerkung der Redaktion: Wir werden noch einen ausführlichen Artikel von unseren internen Experten zu den Themen DSGVO und E-Mail-Zustellbarkeit veröffentlichen, der weitere Infos zu Re-Permissioning Kampagnen enthält. Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben Sie hierzu auf dem Laufenden.

To-Do #8: Erweitern Sie Ihre Anmeldeformulare

Fragen Sie sich: Sind die Häkchen in den Kontrollkästchen unserer Formularen bereits automatisch gesetzt?

Es Ausnahmefällen mag es momentan noch erlaubt sein, Häkchen im Anmeldeformular schon im Voraus zu setzen, um die Einwilligung für Marketing-Benachrichtigungen zu erhalten.

Das wird sich durch die DSGVO ändern. Die Einwilligung muss fortan freiwillig, in informierter Weise und unmissverständlich erteilt werden, also durch eine „eindeutig bestätigende Handlung“; bzw. dadurch, dass die Nutzer selbst das Häkchen setzen.

Selbst wenn Sie nicht in Europa tätig sind, sollten Sie trotzdem Ihre Anmeldeformulare überarbeiten und die Nutzer bitten, zu kennzeichnen, auf welche Art und Weise sie von Ihnen benachrichtigt werden möchten. Damit schaffen Sie Transparenz und Vertrauen.

Wir können nicht automatisch davon ausgehen, dass ein Nutzer eingewilligt hat, nur weil er oder sie sich passiv verhalten hat. Ab sofort müssen die Kunden aktiv kennzeichnen, dass sie verstehen, auf welche Art und Weise mit ihnen kommuniziert werden soll.

Laut DGSVO muss die Einwilligung aus einer klaren und beabsichtigten Entscheidung hervorgehen.

Quelle

Und das ist auch gut so. Letztendlich wollen wir, dass die Konsumenten unsere Inhalte gerne empfangen und dabei helfen klar formulierte Erwartungen.

To-Do #9: Omnichannel – Marketing über alle Kanäle hinweg

Ob Sie existierende Kontakte um eine erneute Einwilligung bitten möchten oder ob es erst einmal um die Einwilligung zukünftiger Kunden geht, in jedem Fall ist es hilfreich, mit mehreren Marketing-Kanälen zu arbeiten, um Ihre Ergebnisse zu maximieren.

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Obwohl E-Mails den Kern Ihrer übergreifenden Omnichannel-Strategie ausmachen sollten (die E-Mail-Adresse, oder digitale ID, ist die wichtigste Information, die Sie von Ihren Kunden besitzen), sollten Sie andere Kommunikationskanäle verwenden, um die E-Mail-Adressen in Ihrer Datenbank zu bestätigen, die Anzahl neuer Abos zu maximieren und Einwilligungen zu erhalten.

Verwenden Sie weiterhin Ihre effektivsten Methoden zur Datenerfassung, wie:

  • Online-Formulare Wenn diese gut funktionieren, um Abonnenten zu gewinnen, sollten Sie weiterhin mit ihnen arbeiten. Prinzipiell ist die Nutzung Ihrer Website die einfachste, häufigste und effektivste Möglichkeit, Einwilligungen durch Anmeldeformulare, Abos, Registrierungen, usw. zu erhalten.
  • Mobile App-Downloads Wenn diese zunehmen und sich dadurch Ihre Datenbanken vergrößern, sollten Sie weiterhin auf Downloads abzielen.
  • E-Newsletter Anmeldungen Wenn diese stetig ansteigen, gibt es keinen Grund, nicht weiterhin Abonnenten auf diesem Wege zu gewinnen.

Fazit

Verwenden Sie zahlreiche Kanäle, um auf jede mögliche Art und Weise Einwilligungen von Kunden zu erhalten. Die Art der Kanäle wird je nach Marketing-Strategie variieren, jedoch gelten für sie alle dieselben Anforderungen bei der Erfassung von Einwilligungen. Denken Sie darüber nach, wie Sie SMS, (Push-Benachrichtigungen die zu einer in-App-Benachrichtigung führen), Ihre Webseite, Facebook-Anzeigen und sogar Direktwerbung zu Ihren Gunsten nutzen können.

Wenn sich eine Tür schließt, öffnet sich eine andere.

Die DSGVO ist keine schlechte Sache.

Sie ist eine Chance. Eine Chance, Ihre Marketing-Listen zu überarbeiten und zu stärken, Ihre Datenschutzrichtlinien und Verfahren zu verbessern und mehr qualitativ hochwertige Abonnenten zu gewinnen.

Die Barrieren zur Datenerfassung werden erhöht. Das bedeutet aber auch, dass Ihre zukünftigen Kontakte (a) klare Erwartungen dazu haben, welche Art von Informationen und Materialien sie von Ihnen erhalten möchten und (b) ernsthaft daran interessiert sind, mit Ihrer Marke zu kommunizieren.

Letztendlich muss sich ein Unternehmen, das sich an die DSGVO-Vorschriften hält, keine Sorgen darüber machen, seine Abonnenten versehentlich zu vergraulen. Denn die Einhaltung der Verordnung bietet Ihnen die Chance, effizienter, prozessorientierter und stärker auf die gesetzlich geschützten Datenschutzrechte der Konsumenten abgestimmt zu agieren.

Maximieren Sie die Zahl Ihrer durch aktive Einwilligung gewonnenen Kontakte noch vor dem 25. Mai mit den Schritten aus diesem Leitfaden und profitieren Sie so von verbesserter Deliverability, höherem Engagement und einem optimalen Marken-Image.

Vielen Dank für Ihr Interesse! Erweitern Sie Ihre Kenntnisse, indem Sie unser On-Demand-Webinar ansehen, DGSVO: Ruhe bewahren, Maßnahmen ergreifen, Compliance sicherstellen, in dem wir noch tiefer auf die Auswirkungen der DGSVO für Ihr Unternehmen eingehen.